Bevor ein Baum gefällt bzw. abgetragen werden kann, gibt es im Vorfeld verschiedene Kriterien zu beachten. Dazu zählt selbstverständlich eine fachgerechte Baumansprache. Bei dieser werden unterschiedliche Faktoren des Baums geprüft und festgehalten.
So schön ein alter Baumbestand im Garten auch ist - ärgerlich wird es, wenn ein Baum eine Höhe erreicht, mit der er Ihr Zimmer derart beschattet, dass Sie dort tagsüber Licht anmachen müssen. Wenn der Baum ohnehin eher im Weg steht, wollen Sie sich vielleicht nicht auf simples Beschneiden beschränken, sondern diesen Baum einfach komplett fällen. In dem Fall müssen Sie erst erkunden, ob ein Baum gefällt werden darf und dann müssten Sie noch den Zeitraum beachten.
Da in Deutschland klare Vorschriften für alle Vorgänge und Arbeiten existieren, ist es nur logisch, dass auch das Fällen vom Bäumen nach genauen Vorschriften stattzufinden hat. So dürfen Baumfällarbeiten nicht im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September durchgeführt werden. Während dieser Zeit dienen die Bäume als Nist- und Brutplätze für Vögel und dürfen nicht gefällt werden. Wer einen Baum fällen möchte, sollte dies also vom 1. Oktober bis spätestens 28. Februar erledigt haben.
Die Kosten für Baumfällungen richten sich immer nach Aufwand.
Wir die Firma Maier erstellt Ihnen gerne ein Angebot.